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Impressum |
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Impressum / Pflichtangaben nach dem MDStV / TDG |
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Redaktionell verantwortlich:
Karl Heinz Jobst Am Wasserturm 8 85435 Erding
Tel. +49 (0)8122 9720 0 Fax +49 (0)8122 9720 21 eMail: info@ib-jobst.de Web: www.ib-jobst.de
St.Nr.: 11 114 233 30076 57 0204
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Pflichtangaben gem. § 6 TDG (2002) |
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Dipl.-Ing.(FH) Karl Heinz Jobst
Beratender Ingenieur eingetragen unter der Mitgliedsnummer 10454 in die Liste der Beratenden Ingenieure bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Nymphenburger Straße 5 80335 München Tel. +49 (0)89 419434-0 Fax +49 (0)89 419434-20 email info@bayika.de Web www.bayika.de
Verantwortlicher Sachverständiger für Vermessung im Bauwesen in Bayern eingetragen in die Liste der Verantwortlichen Sachverständigen bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau Nymphenburger Straße 5 80335 München Tel. +49 (0)89 419434-0 Fax +49 (0)89 419434-20 email info@bayika.de Web www.bayika.de
Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Honorare im Vermessungswesen bei der IHK München/Oberbayern Max-Joseph-Straße 2 80333 München Tel. +49 (0)89 5116-0 Fax +49 (0)89 5116-306 email ihkmail@muenchen.ihk.de Web www.muenchen.ihk.de
Die Tätigkeit und die Zugehörigkeit der Ingenieure im Bauwesen, die auf dieser Homepage vorgestellt werden, unterliegt den folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Bayerisches Ingenieurekammergesetz (BIKG) Bayerische Bauordnung (BayBO) Sachverständigenverordnung (SVO) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)
Den Text dieser Vorschriften finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau: www.bayika.de.
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Haftungsausschluss |
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Die auf dem Server bereitgestellten Angaben wurden sorgfältig geprüft. Dessen ungeachtet kann keine Gewähr für die Korrektheit, Vollständigkeit, Qualität oder letzte Aktualität der Angaben bzw. bereitgestellten Informationen übernommen werden. |
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Urheberrechtshinweise |
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Texte, Bilder, Grafiken sowie Layout dieser Seiten unterliegen weltweitem Urheberrecht. Unerlaubte Verwendung, Reproduktion oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten werden sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt. Dabei sind allein nach deutschem Zivilrecht Unterlassung und Schadenersatz, Überlassung oder Vernichtung der Vervielfältigungsvorrichtungen sowie die öffentliche Bekanntmachung des Urteils möglich. Unterlassungsansprüche werden vom Gericht mit Ordnungsgeldern bis zu 250.000,00 Euro oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten gesichert. Bei strafrechtlicher Verfolgung drohen im Einzelfall Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren. |
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