Immobilien Wertermittlung
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Immobilien Wertermittlung

Als Sachverständiger für die Wertermittlung (TEGOVA) von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich Gutachten für den Verkehrswert und den Beleihungswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Die Berechnung erfolgt nach der jeweils gültigen Wertermittlungsverordnung.
Sie erhalten je nach Wunsch ein ausführliches Gutachten oder ein Kurzgutachten.
Das Honorar richtet sich i.d.R. nach dem Wert der Immobilie.

Kompetenz:
- langjähriges ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses des Landkreises Erding.
- Mitglied im BDVI Kompetenzzentrum Immobilienwertermittlung e.V. BKImmo
- Mitglied im deutschlandweiten GEBIG Immo Wertermittlungsnetzwerk

Verkehrswert _____Ob Eigenheim oder Renditeobjekt, ob Acker oder Bergwald, der Verkehrswert ist das Fundament jeder Immobilie. Im Kauf, Erb- oder Scheidungsfall ist die Ermittlung des objektiven Verkehrswerts (Marktwert) Voraussetzung für eine einvernehmliche Preisfindung. Zur Anwendung kommen Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.

 

Beleihungswert _____Anders als der Verkehrswert ist der Beleihungswert meist niedriger, weil Risikofaktoren berücksichtigt und von Kreditinstituten ausgeschlossen werden.