Als Sachverständiger für die Wertermittlung (Level 3 der TEGOVA-Richtline) von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich Gutachten für den Verkehrswert und den Beleihungswert von bebauten und unbebauten Grundstücken.
Ehrenamtliches Mitglied des Gutachterausschusses des Landkreises Erding
Ob Eigenheim oder Renditeobjekt, ob Acker oder Bergwald, der Verkehrswert ist das Fundament jeder Immobilie. Im Kauf, Erb- oder Scheidungsfall ist die Ermittlung des objektiven Verkehrswerts (Marktwert) Voraussetzung für eine einvernehmliche Preisfindung. Zur Anwendung kommen Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren.
Beleihungswert
Anders als der Verkehrswert ist der Beleihungswert meist niedriger, weil Risikofaktoren berücksichtigt und von Kreditinstituten ausgeschlossen werden.
Energiepass
Mit in Kraft treten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) sind Gebäudeeigentümer zukünftig verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Gebäuden einen Energiepass vorzulegen.
Der Energiepass ermöglicht es Gebäudeeigentümer die energetische Qualität Ihrer Gebäude am Markt darzustellen. Er gibt Auskunft darüber, wie viel Wärmeenergie das Gebäude braucht. Dabei spielen Dämmung der Wände, die Isolierung der Fenster und der Zustand der Heizanlage eine entscheidende Rolle. Investitionen in die Gebäudehülle oder die Heizungsanlage, werden dadurch erstmals für den Mieter oder Käufer vor Abschluss des Vertrags sichtbar und erhöhen dadurch die Attraktivität des Gebäudes. Insbesondere in Hinblick auf die Preisentwicklung des Rohstoffmarktes kann dieser von unschätzbaren Wert sein. Sparen Sie Energiekosten; erhöhen Sie die Rentabilität Ihre Immobilie!